Arbeiten in NL
Die wichtigsten Punkte, wenn Sie als
deutscher Grenzgänger in den Niederlanden arbeiten oder
gearbeitet haben, sind für Sie:
Im Krankheitsfall:
- Wenn Sie als Arbeitnehmer in den
Niederlanden arbeiten und krank werden, müssen Sie sich
am ersten Krankheitstag bei Ihrem Arbeitgeber krank
melden und angeben, was Ihnen fehlt. Ihr Arbeitgeber
gibt die Krankmeldung an einen Betriebsarzt oder
Arbodienst (= Stelle, die Arbeitgeber bei Fragen
bezüglich der Arbeitsumstände bzw. -bedingungen
unterstützt) weiter.
- Außerdem melden Sie sich bei Ihrem
deutschen Hausarzt krank. Dieser Arzt informiert die
betreffende Krankenkasse mit einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Krankenkasse
schickt innerhalb von 3 Tagen ein Formular E115 zum
niederländischen Arbodienst.
- Wenn der Arbodienst nicht bekannt
ist, geht das E115-Formular zur UVW
(Uitvoeringsinstantie Werknemersverzekeringen =
Ausführungsinstanz Arbeitnehmerversicherungen) in
Heerlen.
- Während Ihrer Krankheit halten Sie
Kontakt mit Ihrem deutschen Hausarzt. Dieser informiert
die Krankenkasse über Ihren Gesundheitszustand.
- Der Arbodienst oder die UVW werden
von der Krankenkasse regelmäßig mit einem E116-Formular
über Ihren Gesundheitszustand auf dem Laufenden
gehalten.
- Sobald Sie genesen sind, melden Sie
sich bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrem deutschen Hausarzt
wieder gesund.
- Sie bekommen von der Krankenkasse ein
E118-Formular. Davon geht eine Kopie zum Arbodienst
Ihres Arbeitgebers oder zur UVW in Heerlen.
Falls Sie arbeitslos werden:
- Zu allererst melden Sie sich mit dem
Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers bei der UVW.
- Sie bekommen von der UVW ein
E301-Formular, mit dem Sie eine
Arbeitslosenunterstützung bei der für Sie zuständigen
Agentur für Arbeit beantragen.
- Aufgrund von EU-Richtlinien haben Sie
Ihre Ansprüche in Deutschland geltend zu machen. Die
Höhe und Dauer Ihrer Unterstützung richtet sich nach
deutschem Recht. Ihre Unterstützung geht von dem
Bruttolohn aus, den Sie in den Niederlanden verdient
haben. Für mehr Informationen können Sie sich an die für
Sie zuständige Agentur für Arbeit wenden.
- Wenn Sie zum Teil arbeitslos werden,
dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Recht
auf eine (teilweise) niederländische Unterstützung.
Falls Sie in Rente gehen:
- Wenn Sie in Deutschland wohnen und in
den Niederlanden arbeiten, sind Sie automatisch für eine
Grundrente (über die AOW/Algemene Ouderdomswet =
Allgemeines Gesetz über die Altersversorgung)
versichert. Die AOW-Rente ist eine Altersrente auf
Minimumniveau.
- Wenn Sie nicht in den Niederlanden
arbeiten, ist eine freiwillige Versicherung möglich.
- Jedes Jahr, das Sie ab Ihrem 15. bis
zu Ihrem 65. Lebensjahr in den Niederlanden arbeiten,
bauen Sie 2% Ihrer AOW-Rente auf.
- Sie erhalten ab Ihrem 65. Lebensjahr
die (teilweise) AOW-Rente.
- Ihr eventuell in Deutschland
wohnender Partner und Ihre Kinder sind nicht versichert.
Diese bauen keine niederländische Altersrente auf, es
sei denn, sie arbeiten selbst in den Niederlanden.
- Ihr etwaiger Partner kann innerhalb
eines Jahres, nachdem Sie in den Niederlanden angefangen
haben zu arbeiten, eine freiwillige AOW-Versicherung
abschließen.
Sie müssen Ihre AOW-Rente in
Deutschland beantragen.
- Möglicherweise haben Sie an einer
Betriebsrentenregelung teilgenommen. In diesem Fall
zahlen Sie über Ihren Arbeitgeber die Prämie. Oft ist
dann auch das Unfall-, Todesfall- oder
Invaliditätsrisiko abgedeckt.
- Eventuell hat Ihr Arbeitgeber für Sie
eine Rentenversicherung bei einer
Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Es ist auch
möglich, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Beitrag
erhalten, mit dem Sie Ihre Rente selbst regeln.
- Möglicherweise haben Sie selbst eine
zusätzliche Rente geregelt. Sie könnten zum Beispiel
eine Leibrentenversicherung bei einer privaten
Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben.
Falls Sie Kinder haben:
- Das niederländische Kindergeld ist
niedriger als das in Deutschland.
- Das Kindergeld wir viermal pro Jahr
ausgezahlt, jeweils nach Ablauf eines Quartals.
- Kindergeld wird an ein Elternteil des
Kindes gezahlt.
- Man ist keine AKW-Prämie schuldig
(Algemene Kinderbijslagwet = Allgemeines Gesetz über das
Kindergeld).
- Es besteht ein Anspruch auf
Kindergeld für: eigene Kinder, Pflegekinder und
Stiefkinder, die Sie wie eigene Kinder versorgen und
erziehen.
- In den Niederlanden bekommen Sie für
Kinder bis 18 Jahren Kindergeld.
- Die Kinder dürfen durchaus etwas
dazuverdienen.
- Für außer Haus wohnende Kinder unter
16 Jahren müssen Sie (mitunter) nachweisen, dass Sie die
versorgen. Dabei spielen die eigenen Einkünfte des
Kindes wohl eine Rolle.
- Für den Erhalt von Kindergeld für
Kinder von 16 und 17 Jahren gelten einige
Voraussetzungen. Ferner spielen in allen Fällen die
eigenen Einkünfte – ob das Kind nun zu Hause oder außer
Haus wohnt – eine Rolle.
- Meistens kommt es zu einem
Zusammentreffen verschiedener Kindergeldansprüche aus
den Niederlanden und Deutschland. Die Höhe des
zusammenkommenden Betrages wird pro Kind festgestellt.
- Wohnt und verrichtet Ihr Partner
versicherungspflichtige Tätigkeiten in Deutschland, dann
hat Ihr Partner vorrangig Recht auf deutsches
Kindergeld. Weil das deutsche Kindergeld höher ist als
das niederländische, haben Sie in dieser Situation
keinen Anspruch auf niederländisches Kindergeld.
- Wenn Ihr Partner in Deutschland wohnt
und nicht arbeitet, dann haben Sie vorrangig Recht auf
niederländisches Kindergeld und hat Ihr Partner Anspruch
auf zusätzliches Kindergeld aus Deutschland.
Im Todesfall:
- Wenn in den Niederlanden Prämien auf
Ihren Lohn für die Volksversicherungen einbehalten
werden, dann sind Sie Anw-versichert (Algemene
Nabestaandenwet = Allgemeines Gesetz über die
Hinterbliebenenversorgung).
- Die Anw sieht unter bestimmten
Bedingungen eine Hinterbliebenenunterstützung für
Personen vor, deren Partner gestorben ist.
- Die Anw betrifft eine
Risikoversicherung. Es besteht folglich nur ein Recht
auf eine Unterstützung, wenn Sie im Moment des Todes
auch tatsächlich versichert sind.
- Ferner regelt die Anw unter
bestimmten Bedingungen eine Halbwaisenunterstützung für
den Hinterbliebenen mit Kindern unter 16 Jahren.
Verbleibt ein Kind in einem anderen Haushalt, dann
bekommt der Versorger die Halbwaisenunterstützung.
- Es wird nur eine
Halbwaisenunterstützung gewährt, auch wenn die Familie
aus mehreren Kindern besteht.
- Schließlich regelt die Anw eine
Waisenunterstützung für Kinder unter 16 Jahren. Der
zuletzt gestorbene Elternteil muss im Moment des Todes
Anw-versichert gewesen sein.
- Beim Zusammentreffen einer
Hinterbliebenenversorgung aus den Niederlanden und aus
Deutschland ergibt sich eine der folgenden Situationen
mit dazugehörigem Anspruch.
- Wenn Sie im Moment des Todes in den
Niederlanden versichert sind, besteht ein Recht auf eine
vollständige Anw-Unterstützung. Wird eine deutsche
Hinterbliebenenrente zuerkannt, dann wird die
vollständige Anw-Unterstützung um die deutsche Rente
verringert.
- Wenn Sie im Moment des Todes in
Deutschland versichert sind, besteht ein Recht auf eine
Anw-Unterstützung, die auf das Verhältnis der Dauer
Ihrer niederländischen Zeitabschnitte zu der Gesamtdauer
Ihrer niederländischen und ausländischen Zeitabschnitte
basiert. Die deutsche Hinterbliebenenrente wird neben
dieser gekürzten Anw-Unterstützung vollständig
ausbezahlt.
- Die niederländische Anw-Unterstützung
verfällt mit Erreichen des 65. Lebensjahres
- Im Gegensatz zu Deutschland haben in
den Niederlanden auch Personen, die unverheiratet
zusammenwohnen, Recht auf eine
Hinterbliebenenversorgung.
- Die Hinterbliebenenunterstützung ist
einkommensabhängig. Bestimmte Einkünfte von
Hinterbliebenen beschneiden die Anw-Unterstützung.
- Wenn der Hinterbliebene erneut mit
jemandem zusammenzieht oder einen gemeinsamen Haushalt
führt, indem er/sie beispielsweise heiratet oder eine
registrierte Partnerschaft eingeht, dann verfällt die
Hinterbliebenenunterstützung. Dies gilt nicht für die
Halbwaisenunterstützung.
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