Übersicht über die Erbschaftssteuer
Steuersätze beim Erben
(Tarife 2005)
| Wert des steuerpflichtigen |
Steuerklasse I |
Steuerklasse II |
Steuerklasse III |
| Erwerbs zwischen: |
|
|
|
|
|
|
|
€
|
|
€
|
€
|
%
|
€
|
%
|
€
|
%
|
|
(1)
|
|
(2)
|
a
|
b
|
a
|
b
|
a
|
b
|
|
0
|
-
|
21.509
|
0
|
5
|
0
|
26
|
0
|
41
|
|
21.509
|
-
|
43.013
|
1.075
|
8
|
5.592
|
30
|
8.818
|
45
|
|
43.013
|
-
|
86.017
|
2.795
|
12
|
12.043
|
35
|
18.494
|
50
|
|
86.017
|
-
|
172.026
|
7.955
|
15
|
27.094
|
39
|
39.996
|
54
|
|
172.026
|
-
|
344.044
|
20.856
|
19
|
60.637
|
44
|
86.440
|
59
|
|
344.044
|
-
|
860.095
|
53.539
|
23
|
136.324
|
48
|
187.930
|
63
|
|
860.095
|
-
|
und höher |
172.230
|
27
|
384.028
|
53
|
513.042
|
68
|
Erläuterung der Tabelle:
a: Die Steuer über den in Spalte (1) erwähnten Betrag
b: Der Hebesatz über den Teil des Erwerbs, liegend zwischen den Beträgen der Spalte (1)
und Spalte (2)
| Steuerklasse I: |
u.a. Ehegatte, Kinder, Stiefkinder, Pflegekind, Enkel, Urenkel
( Enkel, Urenkel: Die berechnete Steuer wird erhöht um 60 Prozent ) |
| Steuerklasse II: |
Geschwister, Eltern, (Ur-)Großeltern |
| Steuerklasse III: |
Alle anderen |
Bezüglich Immobilien in den Niederlanden belegen findet das Belegenheitsprinzip Anwendung. Das heißt, im Erbfall haben die Niederlande Anrecht auf Erhebung von Erbschaftssteuer. Es gibt keine Freibeträge falls der Erblasser außer den Niederlanden wohnte.
Beispiel der Berechnung:
Erblasser wohnte in Deutschland, Wert des steuerpflichtigen Erwerbs 175.000 Euro (eine Ferienimmobilie belegen in den Niederlanden mit einem Verkehrswert i.H.v. 175.000 Euro, keine abzugsfähige Schulden), Erbin ist die Ehefrau, Anrecht des Ehemannes auf den Eingentum der Immobilie: 100 Prozent.
| Bis 21.509 Euro |
1.075 |
| 21.509 bis 43.013 Euro |
1.795 |
| 43.013 bis 86.017 Euro |
5.160 |
| 86.017 bis 172.026 Euro |
12.901 |
| 172.026 bis 175.000 Euro |
565
|
| Erbschaftssteuer, insgesamt |
21.421 |
Man kann sich die niederländische Erbschaftssteuer meistens völlig ersparen falls die sog. 90-Prozentsregelung Anwendung finden kann.
Öfter kann die niederländische Erbschaftssteuer im Wohnsitzstaat nur zum Teil angerechnet werden.
Die Hauptzüge der Besteuerung der Ferienwohnung in den Niederlanden
Unbewegliche Güter, die in den Niederlanden liegen, dürfen die Niederlande aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden und aufgrund der nationalen Gesetzgebung 2001 besteuern.
Eine Wohnung, die nicht Ihr Lebensmittelpunkt darstellt, wird ab 2001 in Box 3 besteuert (Einkünfte aus Sparen und Anlegen). Dafür ist der Wert vom 1. Januar und 31. Dezember des Steuerjahres maßgeblich. Jeder Eigentümer wird mit seinem Eigentumsanteil selbständig besteuert. Der maßgebliche Wert für das unbewegliche Gut hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:
Wenn Ihnen die Wohnung weniger als 30% zur Verfügung steht, ist der Verkehrswert maßgeblich;
Wenn Ihnen die Wohnung mehr als 30% zur Verfügung steht, ist der sog. WOZ-Wert maßgeblich. Durch die Gemeinde in der die Wohnung belegen ist, haben Sie den WOZ-Bescheid erhalten.
Ist dieses unbewegliche Gut noch mit einer Schuld belastet, können Sie diese Schuld unter Umständen von dem maßgeblichen Wert abziehen.
Von dem maßgeblichen Wert, vermindert um die bestehenden Schulden, wird eine fiktiven Rendite von 4% vorgenommen. Das tatsächliche Einkommen und die tatsächliche Kosten bleiben unberücksichtigt, diese sind schon in der fiktiven Rendite einkalkuliert.
Der Steuersatz beträgt 30% von der Rendite. Dies bedeutet also das es nicht auf eine tatsächliche Vermietung ankommt oder anderweitige Einkünfte aus der Wohnung erziehlt werden müssen. Das reine Eingentum wird folglich einkommensbesteuert.
Beim Verkäuf Ihrer Ferienwohnung gibt es eine Sonderberechnung Ihres Einkommens.
Wir sind der Meinung dass es bezüglich dieser Besteuerung der Ferienimmobilie eine unerlaubte Diskriminierung gibt. Wir beraten Sie, beim Finanzamt eine mit Argumenten untermauerte Beschwerdeschrift einzureichen. Wir möchten gerne dies für Sie erledigen.
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