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Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheit oder sonstigen außergewöhnlichen Belastungen

Wenn Sie 2006 Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheit, Invalidität, einer Entbindung, Adoption, aus altersbedingten Gründen oder im Zusammenhang mit einem Todesfall geleistet haben, haben Sie unter Umständen Anspruch auf den personengebundenen Abzug für außergewöhnliche Belastungen.

Hier können Sie ein Formular herunterladen

Abzugsposten 2006

Grenzgänger (arbeiten in den Niederlanden, wohnen im Ausland) können bereits im Jahr 2007 eine vorläufige Einkommensteuerrückerstattung 2007 beantragen.

Grenzgänger (arbeiten in den Niederlanden, wohnen im Ausland) können bereits im Jahr 2007 eine vorläufige Einkommensteuerrückerstattung 2007 beantragen. Sie brauchen nicht bis zum Jahresende auf ihre Steuerrückerstattung zu warten und können sich den Betrag bereits im laufenden Jahr monatlich auszahlen lassen.
Steuerausländer können eine vorläufige Rückerstattung für die Einkommensteuer beantragen, wenn sie bestimmte Abzugsposten oder Anspruch auf eine oder mehrere Abgabenermäßigungen haben. Für welche Abzugsposten und Abgabenermäßigungen sie eine vorläufige Rückerstattung beantragen können, ist individuell unterschiedlich und hängt von den persönlichen Umständen ab.

Wenn Sie hierfür in Betracht kommen, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.


Fristverlängerung für die Beantragung der Steuerzulage für die Zahlung der Krankenversicherung für das Jahr 2006

Wenn Sie um Aufschub für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2006 gebeten haben, gilt für eine eventuelle Beantragung der Steuerzulage für die Zahlung der Krankenversicherung für das Jahr 2006 dasselbe Abgabedatum wie für die Einkommensteuererklärung 2006. Haben Sie nicht um Aufschub gebeten oder keine Formulare für die Steuererklärung erhalten und die Steuerzulage vor dem 1. Juni 2007 beantragt, dann wird Ihren Antrag doch noch behandelt (Der Stichtag für die Beantragung der Steuerzulage war den 31. März 2007).
Der Staatssekretär des Finanzministeriums hat das am 8. Juni 2007 bekannt gemacht.


Zulage für deutsche Grenzgänger

Die Steuerzulage für die Zahlung der Krankenversicherung und die Kinderbetreuungszulage für deutsche Grenzgänger

Die Steuerzulage für die Zahlung der Krankenversicherung

Die Steuerzulage für die Zahlung der Krankenversicherung ist ein Entgegenkommen bei den Kosten für die niederländische Krankenversicherung.

Wir verweisen Sie gerne auf die Seite Krankenversicherung auf unserer Internetsite.

Wenn Sie hierfür in Betracht kommen, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Wohlgemerkt: Diese Steuerzulage kann für das Jahr 2006 noch bis zum 1. April 2007 beantragt werden. Tun Sie dies nicht vor diesem Stichtag, dann sind Sie zu spät und haben keinen Anspruch mehr.


Kinderbetreuungszulage für deutsche Grenzgänger

Wenn Sie in Deutschland wohnen, in den Niederlanden arbeiten und in Deutschland Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, haben Sie eventuell – unter bestimmten Voraussetzungen – ab dem 1. Januar 2006 Recht auf eine Kinderbetreuungszulage.

Wir verweisen Sie gerne auf die Seite Kinderbetreuung auf unserer Internetsite.

Wenn Sie hierfür in Betracht kommen, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Wohlgemerkt: Die Kinderbetreuungszulage für das Jahr 2006 kann bis zum 1. April 2007 beantragt werden. Nach diesem Stichtag können noch Änderungen mitgeteilt werden. Änderungen müssen dem Finanzamt immer rechtzeitig gemeldet werden.


Deutsche Grenzgänger, passen Sie auf !

Fristverlängerung für das Einreichen eines Antrages auf Steuerrückerstattung


Wenn Sie für eine Rückerstattung der Einkommensteuer in Betracht kommen, zum Beispiel dadurch, dass Sie Recht auf Steuerkürzungen haben, die noch nicht bei der Einbehaltung der Lohnsteuer berücksichtigt worden sind, dann können Sie einen Antrag auf Steuerrückerstattung einreichen. Zu denken wäre u.a. an die Kinderkürzungen und Alleinerziehenden-Kürzung. Auch können verschiedene Abzugsposten zu einer Rückerstattung führen. Hierbei kann man u.a. an Hypothekenzinsen (wohlgemerkt: auch gezahlte Zinsen für Ihre eigene Wohnung in Ihrem Wohnland), Studienkosten und Krankheitskosten denken. Die Frist wurde mit rückwirkender Kraft von 3 auf 5 Jahre verlängert. 2006 können Sie also noch nachträglich einen Antrag bezüglich der Jahre 2001 und 2002 einreichen. Indem Sie eine normale Steuererklärung (C-Formular) oder ein spezielles Rückerstattungsformular (Tc-Formular) ausfüllen, kann die Steuerrückerstattung beantragt werden. Oft wissen beispielsweise Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden tätig sind, nicht, dass sie Recht auf eine Rückerstattung haben. Wenn Sie meinen für eine Rückerstattung in Betracht zu kommen, dann können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.


Steuerersparnis für Grenzgänger

(wohnen im Ausland, arbeiten in den Niederlanden)
- Einkommensteuerordnung 2004 –

Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen und in den Niederlanden arbeiten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf verschiedene Abzugsposten und Abgabenermäßigungen.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie auf eine oder mehrere der nachfolgenden Abgabenermäßigungen Anspruch haben:
- die allgemeine Abgabenermäßigung
- die Arbeitsermäßigung
- die Kinderermäßigung
- die zusätzliche Kindermäßigung
- die Kombinationsermäßigung
- die zusätzliche Kombinationsermäßigung
- die Ermäßigung für Alleinerziehende
- die zusätzliche Ermäßigung für Alleinerziehende
- die Ermäßigung für Berufseinsteiger
- die Seniorenermäßigung
- die zusätzliche Seniorenermäßigung
- die Ermäßigung für gemeinnützige Kapitalanlagen
- die Ermäßigung für direkte Risikokapitalanlagen
- die Ermäßigung für junge Behinderte

Wenn Sie sich nicht für die Behandlung als inländischer Steuerpflichtiger entscheiden, können Sie, abhängig von Ihrer persönlichen Situation, Anspruch auf die nachfolgenden Abzugsposten haben;
Box 1 (= aktives Einkommen aus Arbeit, Unternehmen und Wohneigentum):
- Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel, Seetagepauschale
- Abzugsposten Wohneigentum in den Niederlanden in einigen Ausnahmefällen
- Kinderbetreuungskosten
- Beiträge für Vorsorgeleistungen

Abgabenermäßigungen:
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie auf eine oder mehrere der oben genannten Abgabenermäßigungen Anspruch haben.
Sie haben keinen Anspruch auf den Steueranteil der Steuerermäßigungen. Wenn Sie prämienpflichtig sind, haben Sie wohl Anspruch auf den Prämienanteil der für Sie geltenden Steuerermäßigungen.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und 90% Ihrer Einkünfte in den Niederlanden besteuert werden, können Sie, abhängig von Ihrer persönlichen Situation, Anspruch auf die nachfolgenden Abzugsposten haben;
Box 1:
- dieselben Abzugsposten wie in dem Falle, dass Sie sich nicht für die Behandlung als inländischer Steuerpflichtiger entscheiden
Der personengebundene Abzug, bestehend aus:
- Alimente und anderen Unterhaltsverpflichtungen
- Lebensunterhalt für Kinder jünger als 30 Jahre
- Krankheitskosten und andere Sonderausgaben
- Wochenendbesuch behindertes Kind
- Studienkosten und andere Ausbildungskosten
- Eventueller Restposten personengebundener Abzug über vorhergende Jahre

Abgabenermäßigungen:
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie auf eine oder mehrere der oben genannten Steuerermäßigungen Anspruch haben.
Wenn Sie prämienpflichtig sind, haben Sie neben dem Steueranteil Anspruch auf den Prämienanteil der für Sie geltenden Steuerermäßigungen.

Wenn Sie sich für die Behandlung als inländischer Steuerpflichter entscheiden, können Sie, abhängig von Ihrer persönlichen Situation, Anspruch auf die nachfolgenden Abzugsposten haben;
Box 1:
- dieselben Abzugsposten wie in dem Falle, dass Sie sich nicht für die Behandlung als inländischer Steuerpflichtiger entscheiden und auch für den Fall, dass 90% Ihrer Einkünfte in den Niederlanden besteuert werden
- Abzugsposten aufgrund von Wohneigentum (Hypothekenzinsen für Ihr Wohneigentum im Ausland)

Der personengebundene Abzug, wie genannt in dem Fall, dass 90% Ihrer Einkünfte in den Niederlanden besteuert werden, erweitert mit:
- Ausgaben für denkmalgeschützte Gebäude
- abzugsfähige Spenden
- erlassene Risikokapitalanlagen

Abgabenermäßigungen:
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie auf eine oder mehrer der oben genannten Steuerermäßigungen Anspruch haben.
Wenn Sie prämienpflichtig sind, haben Sie neben dem Steueranteil Anspruch auf den Prämienanteil der für Sie geltenden Steuerermäßigungen.

Steuern sparen mit dem Ferienhaus in den Niederlanden

Einkommensteuer

Sie können auch Einkommensteuer sparen, falls Sie von Ihrem Wahlrecht für inländische Steuerpflicht Gebrauch machen. In dem Fall bekommen Sie Anrecht auf viele Steuervergünstigungen. Sie bekommen u.a. Anrecht auf den Freibetrag in Box 3 und den Steuerteil von den Abgabenermäßigungen. Ihre steuerliche Situation in Ihrem Wohnsitzstaat wird sich nicht ändern. Unter keinen Umständen verlegen Sie Ihre Steuerpflicht in die Niederlande. Nach Abzug von Steuerberatungskosten wird es noch immer lohnend sein.

Wenn Sie als ausländische Steuerpflichtige behandelt werden, haben Sie kein Anrecht auf Steuervergünstigungen. Wir sind der Meinung dass es eine unerlaubte Diskriminierung gibt. Der Europäische Gerichtshof wird in nächster Zeit ein Urteil aussprechen. Innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum der endgültigen Veranlagung ESt. (bezüglich des Jahres 2001 die Veranlagung mit der Nummer H.16, 2002:H.26, 2003:H.36 und 2004:H.46) können Sie sich entscheiden, entweder nachträglich von Ihrem Wahlrecht für inländische Steuerpflicht Gebrauch zu machen oder beim Finanzamt eine mit Argumenten untermauerte Beschwerdeschrift aufgrund der – angenommenen – Diskriminierung einzureichen. Wir möchten gerne dieses oder jenes für Sie erledigen.

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Ihrer Ferienimmobilie brauchen Sie in den Niederlanden nicht zu versteuern. Kosten sind nicht abzugsfähig. Es gibt in Box 3 eine pauschale Berechnung Ihres Einkommens. Oft sind die erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Wohnsitzstaat zu versteuern. Öfter gibt es aber im Wohnsitzstaat eine Regelung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. In diesem Bereich können wir Ihnen vielleicht behilflich sein.

Ihr Ferienhaus wird in den Niederlanden in Box 3 besteuert. Bestimmte Schulden sind abzugsfähig. Unter Umständen sind auch in Ihrem Wohnsitzstaat aufgenommene Darlehen (bei einer Bank oder bei Verwandten) in den Niederlanden in Box 3 abzugsfähig. Beim Verkauf Ihrer Ferienwohnung gibt es eine Sonderberechnung Ihres Einkommens. Die Erhöhung der Einkommensteuer ab 2005 hat zur Folge, dass die Nutzung der Möglichkeiten zum Steuern sparen noch wichtiger geworden ist. Wenn Sie Einkommensteuer sparen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Einsparung von Einkommensteuer für Eigentümer einer Ferienwohnung in den Niederlanden
Klicken Sie hier

Umsatzsteuer

Wenn Sie bezüglich der Vermietung Unternehmer sind, gibt es häufig Möglichkeiten nachträglich vom niederländischen Finanzamt Umsatzsteuer rückerstattet zu bekommen. Es betrifft eine ziemlich neue Regelung in der niederländischen Umsatzsteuergesetzgebung für Mitglieder einer Vereinigung von Eigentümern. Bezüglich der Umsatzsteuer gibt es viele Sonderregelungen. Wir möchten Sie gerne beraten, u.a. in Bezug auf den Verkauf des Inventars, die Zehnjahresfrist, die Vermietung nach den zehn Jahren, den Verkauf innerhalb von zehn Jahren, die 140-Tagesregelung, die Vorteile der ersten Anmeldung der Unternehmerschaft, die Vorteile der Neuanmeldung der Unternehmerschaft sowie die Vermietung Ihrer Immobilie zusammen mit einem Boot im Rahmen eines Ferienbetriebs.

Gemeindesteuern

Sie zahlen jedes Jahr an die Gemeinde die Kommunalabgaben. Wir sind der Meinung, dass es in gewissen Fällen möglich ist, Einspruch gegen die sog. “Zweitwohnungsteuer” Forensenbelasting einzulegen. Oft handeln die Gemeinden dem Gleichheitsprinzip zuwider. Weiterhin gibt es Möglichkeiten, falls Ihr Ferienhaus für Sie eine Art Anlageobjekt ist. Ungefähr neunzig Deutsche, die eine Ferienwohnung in Lemmer besitzen, erhielten im Jahr 2003 eine finanzielle Überraschung. Sie erhielten Geld von der Gemeinde Lemsterland zurück, denn sie hatten zu Unrecht Pendlersteuer bezahlt. Es handelte sich hierbei in Abhängigkeit vom jeweiligen Wert des Hauses um Beträge zwischen 172,- und 702,- Euro. Die Gemeinde erhob keine Pendlersteuer auf feststehende Wohnwagen, wohl aber auf Ferienhäuser. Das war nicht rechtmäßig, denn auch die Wohnwageneigentümer wohnen gewöhnlich außerhalb der Gemeinde, benutzen länger als 90 Tage denselben Platz und sind möbliert. Die Gemeinde hat insgesamt 37.000,- Euro an die Ferienhausbesitzer zurückbezahlt. Wenn Sie möchten, dass wir für Sie einmal prüfen ob es Möglichkeiten gibt, Einspruch einzulegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Erbschaftsteuer

Bezüglich Immobilien in den Niederlanden belegen findet das Belegenheitsprinzip Anwendung. Das heißt, im Erbfall haben die Niederlande Anrecht auf Erhebung von Erbschaftsteuer. Es gibt keine Freibeträge. Man kann sich die niederländische Erbschaftsteuer meistens völlig ersparen falls die sog. 90-Prozentsregelung Anwendung finden kann. Oft wird auch in Ihrem Wohnsitzstaat Erbschaftsteuer erhoben. Falls es kein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung gibt, kann die niederländische Erbschaftsteuer im Wohnsitzstaat öfter nur zum Teil angerechnet werden. Bei einer Kombination Belegenheits- und Wohnsitzprinzip kommt es zu einer Nachlassspaltung. Die Immobilie wird nach dem Recht des Lageortes vererbt, hinsichtlich des weiteren Vermögens findet das Erbrecht des Wohnsitzstaates Anwendung. Eine Immobilie in den Niederlanden stellt den Erblasser und die Hinterbliebenen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vor eine Vielzahl von Problemen. Denn häufig kommen mehrere Rechtsordnungen (zumindest steuerrechtlich) zur Anwendung. Ein böses Erwachen steht bevor, wenn nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde und dann der Erbfall eintritt. Deshalb ist Nachlassplanung ein wichtiges Instrument um in Zukunft viel unnötigen Aufwand, Ärger und nicht zuletzt Geld zu sparen. In rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Nachlassplanung und Nachlassabwicklung im Zusammenhang mit niederländischen Immobilien stehen wir in Kontakt mit einem Spezialisten. Für weitere Informationen, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns.

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