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Aufwendungen im Zusammenhang mit
Krankheit oder sonstigen außergewöhnlichen Belastungen
Wenn Sie 2006 Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheit,
Invalidität, einer Entbindung, Adoption, aus altersbedingten
Gründen oder im Zusammenhang mit einem Todesfall geleistet
haben, haben Sie unter Umständen Anspruch auf den
personengebundenen Abzug für außergewöhnliche Belastungen.
Hier können Sie ein Formular herunterladen
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Abzugsposten 2006 |
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Grenzgänger (arbeiten in den
Niederlanden, wohnen im Ausland) können bereits im Jahr 2007
eine vorläufige Einkommensteuerrückerstattung 2007
beantragen.
Grenzgänger (arbeiten in den Niederlanden,
wohnen im Ausland) können bereits im Jahr 2007 eine
vorläufige Einkommensteuerrückerstattung 2007 beantragen.
Sie brauchen nicht bis zum Jahresende auf ihre
Steuerrückerstattung zu warten und können sich den Betrag
bereits im laufenden Jahr monatlich auszahlen lassen.
Steuerausländer können eine vorläufige Rückerstattung für
die Einkommensteuer beantragen, wenn sie bestimmte
Abzugsposten oder Anspruch auf eine oder mehrere
Abgabenermäßigungen haben. Für welche Abzugsposten und
Abgabenermäßigungen sie eine vorläufige Rückerstattung
beantragen können, ist individuell unterschiedlich und hängt
von den persönlichen Umständen ab.
Wenn Sie hierfür in Betracht kommen, können Sie Kontakt mit
uns aufnehmen.
Fristverlängerung für die Beantragung
der Steuerzulage für die Zahlung der Krankenversicherung für
das Jahr 2006
Wenn Sie um Aufschub für die Abgabe der
Einkommensteuererklärung 2006 gebeten haben, gilt für eine
eventuelle Beantragung der Steuerzulage für die Zahlung der
Krankenversicherung für das Jahr 2006 dasselbe Abgabedatum
wie für die Einkommensteuererklärung 2006. Haben Sie nicht
um Aufschub gebeten oder keine Formulare für die
Steuererklärung erhalten und die Steuerzulage vor dem 1.
Juni 2007 beantragt, dann wird Ihren Antrag doch noch
behandelt (Der Stichtag für die Beantragung der Steuerzulage
war den 31. März 2007).
Der Staatssekretär des Finanzministeriums hat das am 8. Juni
2007 bekannt gemacht.
Zulage für deutsche Grenzgänger
Die Steuerzulage für die Zahlung der Krankenversicherung und
die Kinderbetreuungszulage für deutsche Grenzgänger
Die Steuerzulage für die Zahlung der
Krankenversicherung
Die Steuerzulage für die Zahlung der Krankenversicherung ist
ein Entgegenkommen bei den Kosten für die niederländische
Krankenversicherung.
Wir verweisen Sie gerne auf die Seite
Krankenversicherung
auf unserer Internetsite.
Wenn Sie hierfür in Betracht kommen, können Sie
Kontakt mit uns aufnehmen.
Wohlgemerkt: Diese Steuerzulage kann für das Jahr 2006
noch bis zum 1. April 2007 beantragt werden. Tun Sie dies
nicht vor diesem Stichtag, dann sind Sie zu spät und haben
keinen Anspruch mehr.
Kinderbetreuungszulage für deutsche Grenzgänger
Wenn Sie in Deutschland wohnen, in den Niederlanden arbeiten
und in Deutschland Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, haben
Sie eventuell – unter bestimmten Voraussetzungen – ab dem 1.
Januar 2006 Recht auf eine Kinderbetreuungszulage.
Wir verweisen Sie gerne auf die Seite
Kinderbetreuung auf
unserer Internetsite.
Wenn Sie hierfür in Betracht kommen, können Sie Kontakt mit
uns aufnehmen.
Wohlgemerkt: Die Kinderbetreuungszulage für das Jahr 2006
kann bis zum 1. April 2007 beantragt werden. Nach diesem
Stichtag können noch Änderungen mitgeteilt werden.
Änderungen müssen dem Finanzamt immer rechtzeitig gemeldet
werden.
Deutsche Grenzgänger, passen Sie auf !
Fristverlängerung für das Einreichen eines Antrages auf
Steuerrückerstattung
Wenn Sie für eine Rückerstattung der Einkommensteuer in
Betracht kommen, zum Beispiel dadurch, dass Sie Recht auf
Steuerkürzungen haben, die noch nicht bei der Einbehaltung
der Lohnsteuer berücksichtigt worden sind, dann können Sie
einen Antrag auf Steuerrückerstattung einreichen. Zu denken
wäre u.a. an die Kinderkürzungen und
Alleinerziehenden-Kürzung. Auch können verschiedene
Abzugsposten zu einer Rückerstattung führen. Hierbei kann
man u.a. an Hypothekenzinsen (wohlgemerkt: auch gezahlte
Zinsen für Ihre eigene Wohnung in Ihrem Wohnland),
Studienkosten und Krankheitskosten denken. Die Frist wurde
mit rückwirkender Kraft von 3 auf 5 Jahre verlängert. 2006
können Sie also noch nachträglich einen Antrag bezüglich der
Jahre 2001 und 2002 einreichen. Indem Sie eine normale
Steuererklärung (C-Formular) oder ein spezielles
Rückerstattungsformular (Tc-Formular) ausfüllen, kann die
Steuerrückerstattung beantragt werden. Oft wissen
beispielsweise Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in
den Niederlanden tätig sind, nicht, dass sie Recht auf eine
Rückerstattung haben. Wenn Sie meinen für eine
Rückerstattung in Betracht zu kommen, dann können Sie
Kontakt mit uns aufnehmen.
Steuerersparnis für Grenzgänger
(wohnen im Ausland, arbeiten in den Niederlanden)
- Einkommensteuerordnung 2004 –
Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen und in den
Niederlanden arbeiten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf
verschiedene Abzugsposten und Abgabenermäßigungen.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie auf
eine oder mehrere der nachfolgenden Abgabenermäßigungen
Anspruch haben:
- die allgemeine Abgabenermäßigung
- die Arbeitsermäßigung
- die Kinderermäßigung
- die zusätzliche Kindermäßigung
- die Kombinationsermäßigung
- die zusätzliche Kombinationsermäßigung
- die Ermäßigung für Alleinerziehende
- die zusätzliche Ermäßigung für Alleinerziehende
- die Ermäßigung für Berufseinsteiger
- die Seniorenermäßigung
- die zusätzliche Seniorenermäßigung
- die Ermäßigung für gemeinnützige Kapitalanlagen
- die Ermäßigung für direkte Risikokapitalanlagen
- die Ermäßigung für junge Behinderte
Wenn Sie sich nicht für die Behandlung als
inländischer Steuerpflichtiger entscheiden, können Sie,
abhängig von Ihrer persönlichen Situation, Anspruch auf die
nachfolgenden Abzugsposten haben;
Box 1 (= aktives Einkommen
aus Arbeit, Unternehmen und Wohneigentum):
- Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel,
Seetagepauschale
- Abzugsposten Wohneigentum in den Niederlanden in einigen
Ausnahmefällen
- Kinderbetreuungskosten
- Beiträge für Vorsorgeleistungen
Abgabenermäßigungen:
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie auf
eine oder mehrere der oben genannten Abgabenermäßigungen
Anspruch haben.
Sie haben keinen Anspruch auf den Steueranteil der
Steuerermäßigungen. Wenn Sie prämienpflichtig sind, haben
Sie wohl Anspruch auf den Prämienanteil der für Sie
geltenden Steuerermäßigungen.
Wenn Sie in Deutschland wohnen und 90% Ihrer
Einkünfte in den Niederlanden besteuert werden, können Sie,
abhängig von Ihrer persönlichen Situation, Anspruch auf die
nachfolgenden Abzugsposten haben;
Box 1:
- dieselben Abzugsposten wie in dem Falle, dass Sie sich
nicht für die Behandlung als inländischer Steuerpflichtiger
entscheiden
Der personengebundene Abzug, bestehend aus:
- Alimente und anderen Unterhaltsverpflichtungen
- Lebensunterhalt für Kinder jünger als 30 Jahre
- Krankheitskosten und andere Sonderausgaben
- Wochenendbesuch behindertes Kind
- Studienkosten und andere Ausbildungskosten
- Eventueller Restposten personengebundener Abzug über
vorhergende Jahre
Abgabenermäßigungen:
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie auf
eine oder mehrere der oben genannten Steuerermäßigungen
Anspruch haben.
Wenn Sie prämienpflichtig sind, haben Sie neben dem
Steueranteil Anspruch auf den Prämienanteil der für Sie
geltenden Steuerermäßigungen.
Wenn Sie sich für die Behandlung als inländischer
Steuerpflichter entscheiden, können Sie, abhängig von Ihrer
persönlichen Situation, Anspruch auf die nachfolgenden
Abzugsposten haben;
Box 1:
- dieselben Abzugsposten wie in dem Falle, dass Sie sich
nicht für die Behandlung als inländischer Steuerpflichtiger
entscheiden und auch für den Fall, dass 90% Ihrer Einkünfte
in den Niederlanden besteuert werden
- Abzugsposten aufgrund von Wohneigentum (Hypothekenzinsen
für Ihr Wohneigentum im Ausland)
Der personengebundene Abzug, wie genannt in dem Fall, dass
90% Ihrer Einkünfte in den Niederlanden besteuert werden,
erweitert mit:
- Ausgaben für denkmalgeschützte Gebäude
- abzugsfähige Spenden
- erlassene Risikokapitalanlagen
Abgabenermäßigungen:
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie auf
eine oder mehrer der oben genannten Steuerermäßigungen
Anspruch haben.
Wenn Sie prämienpflichtig sind, haben Sie neben dem
Steueranteil Anspruch auf den Prämienanteil der für Sie
geltenden Steuerermäßigungen.
Steuern sparen mit dem Ferienhaus in den Niederlanden
Einkommensteuer
Sie können auch Einkommensteuer sparen, falls Sie von Ihrem Wahlrecht für
inländische Steuerpflicht Gebrauch machen. In dem Fall bekommen Sie Anrecht auf
viele Steuervergünstigungen. Sie bekommen u.a. Anrecht auf den Freibetrag in Box
3 und den Steuerteil von den Abgabenermäßigungen. Ihre steuerliche Situation in
Ihrem Wohnsitzstaat wird sich nicht ändern. Unter keinen Umständen verlegen Sie
Ihre Steuerpflicht in die Niederlande. Nach Abzug von Steuerberatungskosten wird
es noch immer lohnend sein.
Wenn Sie als ausländische Steuerpflichtige behandelt werden, haben Sie kein
Anrecht auf Steuervergünstigungen. Wir sind der Meinung dass es eine unerlaubte
Diskriminierung gibt. Der Europäische Gerichtshof wird in nächster Zeit ein
Urteil aussprechen. Innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum der endgültigen
Veranlagung ESt. (bezüglich des Jahres 2001 die Veranlagung mit der Nummer H.16,
2002:H.26, 2003:H.36 und 2004:H.46) können Sie sich entscheiden, entweder
nachträglich von Ihrem Wahlrecht für inländische Steuerpflicht Gebrauch zu
machen oder beim Finanzamt eine mit Argumenten untermauerte Beschwerdeschrift
aufgrund der – angenommenen – Diskriminierung einzureichen. Wir möchten gerne
dieses oder jenes für Sie erledigen.
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Ihrer Ferienimmobilie brauchen Sie in
den Niederlanden nicht zu versteuern. Kosten sind nicht abzugsfähig. Es gibt in
Box 3 eine pauschale Berechnung Ihres Einkommens. Oft sind die erzielten
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Wohnsitzstaat zu versteuern. Öfter
gibt es aber im Wohnsitzstaat eine Regelung zur Vermeidung von
Doppelbesteuerung. In diesem Bereich können wir Ihnen vielleicht behilflich
sein.
Ihr Ferienhaus wird in den Niederlanden in Box 3 besteuert. Bestimmte Schulden
sind abzugsfähig. Unter Umständen sind auch in Ihrem Wohnsitzstaat aufgenommene
Darlehen (bei einer Bank oder bei Verwandten) in den Niederlanden in Box 3
abzugsfähig. Beim Verkauf Ihrer Ferienwohnung gibt es eine Sonderberechnung
Ihres Einkommens. Die Erhöhung der Einkommensteuer ab 2005 hat zur Folge, dass
die Nutzung der Möglichkeiten zum Steuern sparen noch wichtiger geworden ist.
Wenn Sie Einkommensteuer sparen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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Einsparung von
Einkommensteuer für Eigentümer einer
Ferienwohnung in den Niederlanden
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Umsatzsteuer
Wenn Sie bezüglich der Vermietung Unternehmer sind, gibt es häufig
Möglichkeiten nachträglich vom niederländischen Finanzamt Umsatzsteuer
rückerstattet zu bekommen. Es betrifft eine ziemlich neue Regelung in der
niederländischen Umsatzsteuergesetzgebung für Mitglieder einer Vereinigung von
Eigentümern. Bezüglich der Umsatzsteuer gibt es viele Sonderregelungen. Wir
möchten Sie gerne beraten, u.a. in Bezug auf den Verkauf des Inventars, die
Zehnjahresfrist, die Vermietung nach den zehn Jahren, den Verkauf innerhalb von
zehn Jahren, die 140-Tagesregelung, die Vorteile der ersten Anmeldung der
Unternehmerschaft, die Vorteile der Neuanmeldung der Unternehmerschaft sowie die
Vermietung Ihrer Immobilie zusammen mit einem Boot im Rahmen eines
Ferienbetriebs.
Gemeindesteuern
Sie zahlen jedes Jahr an die Gemeinde die Kommunalabgaben. Wir sind der
Meinung, dass es in gewissen Fällen möglich ist, Einspruch gegen die sog.
“Zweitwohnungsteuer” Forensenbelasting einzulegen. Oft handeln die Gemeinden dem
Gleichheitsprinzip zuwider. Weiterhin gibt es Möglichkeiten, falls Ihr
Ferienhaus für Sie eine Art Anlageobjekt ist. Ungefähr neunzig Deutsche, die
eine Ferienwohnung in Lemmer besitzen, erhielten im Jahr 2003 eine finanzielle
Überraschung. Sie erhielten Geld von der Gemeinde Lemsterland zurück, denn sie
hatten zu Unrecht Pendlersteuer bezahlt. Es handelte sich hierbei in
Abhängigkeit vom jeweiligen Wert des Hauses um Beträge zwischen 172,- und 702,-
Euro. Die Gemeinde erhob keine Pendlersteuer auf feststehende Wohnwagen, wohl
aber auf Ferienhäuser. Das war nicht rechtmäßig, denn auch die
Wohnwageneigentümer wohnen gewöhnlich außerhalb der Gemeinde, benutzen länger
als 90 Tage denselben Platz und sind möbliert. Die Gemeinde hat insgesamt
37.000,- Euro an die Ferienhausbesitzer zurückbezahlt. Wenn Sie möchten, dass
wir für Sie einmal prüfen ob es Möglichkeiten gibt, Einspruch einzulegen, nehmen
Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Erbschaftsteuer
Bezüglich Immobilien in den Niederlanden belegen findet das
Belegenheitsprinzip Anwendung. Das heißt, im Erbfall haben die Niederlande
Anrecht auf Erhebung von Erbschaftsteuer. Es gibt keine Freibeträge. Man kann
sich die niederländische Erbschaftsteuer meistens völlig ersparen falls die sog.
90-Prozentsregelung Anwendung finden kann. Oft wird auch in Ihrem Wohnsitzstaat
Erbschaftsteuer erhoben. Falls es kein Abkommen zur Vermeidung von
Doppelbesteuerung gibt, kann die niederländische Erbschaftsteuer im
Wohnsitzstaat öfter nur zum Teil angerechnet werden. Bei einer Kombination
Belegenheits- und Wohnsitzprinzip kommt es zu einer Nachlassspaltung. Die
Immobilie wird nach dem Recht des Lageortes vererbt, hinsichtlich des weiteren
Vermögens findet das Erbrecht des Wohnsitzstaates Anwendung. Eine Immobilie in
den Niederlanden stellt den Erblasser und die Hinterbliebenen in tatsächlicher
und rechtlicher Hinsicht vor eine Vielzahl von Problemen. Denn häufig kommen
mehrere Rechtsordnungen (zumindest steuerrechtlich) zur Anwendung. Ein böses
Erwachen steht bevor, wenn nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde und dann der
Erbfall eintritt. Deshalb ist Nachlassplanung ein wichtiges Instrument um in
Zukunft viel unnötigen Aufwand, Ärger und nicht zuletzt Geld zu sparen. In
rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Nachlassplanung und
Nachlassabwicklung im Zusammenhang mit niederländischen Immobilien stehen wir in
Kontakt mit einem Spezialisten. Für weitere Informationen, rufen Sie uns bitte
an oder mailen Sie uns.
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